Rechtsprechung
   BayObLG, 26.09.1958 - BReg. 2 Z 104/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,993
BayObLG, 26.09.1958 - BReg. 2 Z 104/58 (https://dejure.org/1958,993)
BayObLG, Entscheidung vom 26.09.1958 - BReg. 2 Z 104/58 (https://dejure.org/1958,993)
BayObLG, Entscheidung vom 26. September 1958 - BReg. 2 Z 104/58 (https://dejure.org/1958,993)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,993) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 2116
  • BayObLGZ 1958, 263
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • BayObLG, 05.09.1991 - BReg. 2 Z 95/91

    Umwandlung gemeinschaftlichen Eigentums in Sondereigentum

    § 876 Abs. 1 und § 877 BGB sind auch auf die Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Sondereigentum anzuwenden (BayObLGZ 1958, 263/267 ff.; 1958, 273/277 ff.; Weitnauer § 3 Rn. 17 und § 4 Nr. 2 a; Augustin § 5 Rn. 43).

    Die nachfolgenden Beispiele zeigen, daß es sich hierbei nicht um eine bloß formelle Beeinträchtigung handelt: Wird ein Miteigentumsanteil zugunsten eines anderen Anteils verkleinert, so ist dies nicht ohne Mitwirkung der Gläubiger möglich, denen an dem betroffenen Anteil ein Grundpfandrecht zusteht (BayObLGZ 1958, 263/271); darauf, ob die Verringerung des Miteigentumsanteils etwa im Zusammenhang mit § 16 Abs. 1 WEG weitere Rechtsnachteile mit sich bringt, wird nicht abgestellt.

  • BGH, 18.06.1976 - V ZR 156/75

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages - Ausrichtung

    Wie dagegen das Verhältnis zwischen Sondereigentum und Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum festgelegt wird und welche Gesichtspunkte dabei berücksichtigt werden, hat das Gesetz der freien Bestimmung durch die Wohnungseigentümer überlassen (BayObLGZ 1958, 263 = NJW 1958, 2116; OLG Celle, Rpfleger 1974, 267; Weitnauer/Wirths, WEG 5. Aufl. § 16 Rdn. 1; Bärmann, WEG 3. Aufl. § 3 Rdn. 35; Palandt/Degenhart, BGB 35. Aufl. WEG § 3 Anm. 1 a).
  • OLG Frankfurt, 16.01.1990 - 20 W 501/89

    Zerlegung von Flurgrundstücken; Umwandlung eines Flurstücks in gewöhnliches

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Hamm, 10.02.1993 - 17 W 23/92

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die einstweilige Einstellung der

    verändert (Ergänzung von BayObLGZ 1958, 263 DNotZ 1959, 40).
  • OLG Hamm, 29.11.2022 - 15 W 271/22

    Übertragung von Miteigentumsanteilen innerhalb der

    In Rechtsprechung und Literatur ist allerdings umstritten, ob sich die Belastungen des gewinnenden Wohnungseigentums kraft Gesetzes auf den übernommenen Miteigentumsanteil erstrecken (LG Wiesbaden, Beschluss vom 8.01.2004 - 4 T 652/03 - Rechtspfleger 2004, 350; Staudinger/C. Heinze, BGB, Neubearbeitung 2018, § 877 Rn.64; BeckOGK/M. Müller, WEG, § 2 Rn. 363; Bärmann/Armbrüster, WEG, 14. Auflage, § 2 Rn. 90; Streuer, Rechtspfleger 1992, 181, 183; DNotI-Report 2015, 49) oder ob insoweit eine Nachverpfändung erforderlich ist (BayObLG, Beschluss vom 26.09.1958 - 2 Z 104/58 - Rechtspfleger 1959, 277; Senat, Beschluss vom 11.06.1986 - 15 W 452/85 - NJW-RR 1986, 1275; Demharter, GBO, 32. Auflage, Anh. zu § 3 Rn. 89; Schöner/Stöber, a.a.O.).
  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81

    Grundstück; Eigentum; Verkauf; Veräußerung; Entfernung; Beseitigung; Zaun; Baum;

    Abgesehen davon, daß den Beteiligten die Situierung des Doppelhauses auf dem Grundstück bei Vertragsabschluß bekannt war und zumindest der Antragstellerin als früherer Alleineigentümerin der Verlauf der westlichen Grundstücksgrenze bekannt gewesen sein dürfte, muß ein in der Teilungserklärung ( § 8 WEG ) oder einem Vertrag nach § 3 WEG festgelegter Miteigentumsanteil nicht notwendig dem Wert des dazugehörigen Sondereigentums und der vom Sondereigentümer - auch in bezug auf Sondernutzungsrechte - tatsächlich genutzten Fläche entsprechen (BGH NJW 1976, 1976; BayObLGZ 1958, 263/266; BayObLG MDR 1981, 145; Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. § 1 RdNr. 21, § 3 RdNr. 35; Palandt BGB 41. Aufl. § 3 WEG Anm. 1a; Weitnauer/Wirths WEG 5. Aufl. § 3 RdNr. 2).
  • BayObLG, 09.06.1989 - BReg. 1b Z 11/88

    Wohnungseigentum; Teileigentum; Grundbuch; Auflassungsvormerkung; Nutzungsrecht;

    Das Gesetz hat es nämlich der freien Bestimmung durch die Wohnungseigentümer überlassen, wie das Verhältnis zwischen Sondereigentum und Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum festgelegt wird und welche Gesichtspunkte dabei berücksichtigt werden (BGH NJW 1976, 1976; BayObLGZ 1958, 263/265 ff.; Weitnauer § 3 Rn. 2, § 16 Rn. 1).
  • BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 2 Z 16/82

    Zur Änderung der WEG-Miteigentumsanteile aufgrund Vollmacht

    Zur Prüfung der Rechtswirksamkeit der Änderungsvereirtbarungen war das Grundbuchamt gemäß § 20 GBO berechtigt, weil mit diesen Vereinbarungen die Miteigentumsanteile verändert wurden (vgl. BayObLGZ 1958, 263 /269 [= DNotZ 1959, 40144 ]; Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. Rdnr. 35, Weitnauer WEG 6. Aufl. Rdnr. 27 c, je zu § 3).
  • OLG Zweibrücken, 10.07.1989 - 3 W 72/89

    Zulässigkeit einer Stimmrechtsregelung nach dem Wertprinzip

    Die Eigentumsbruchteile müssen weder dem Verhältnis der Werte noch demjenigen der Grundflächen oder Rauminhalte der einzelnen Sondereigentumsrechte entsprechen (BGH, NJW 1976, 1976; 1986, 2759, 2760; BayObLGZ 1958, 263, 266; 1982, 69, 73 f.; BayObLG, Rpfleger 1982, 418; OLG Celle, DNotZ 1975, 42, 43; Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 1 Rdn. 21; Weitnauer, aaO., § 3 Rdn. 2 und § 16 Rdn. 1; Röll in MünchKomm/BGB, 2. Aufl., § 1 WEG Rdn. 22 und § 8 WEG Rdn. 3 a).
  • BayObLG, 15.12.1981 - BReg. 2 Z 89/81

    Zur Zulässigkeit von Mitsondereigentum

    Auch ist es zulässig, sowohl den räumlichen Umfang und damit die rechtz liche Zuordnung des Sondereigentums als auch die Größe des Miteigentumsanteils (oder beides zusammen) nachträglich zu ändern (vgl. BGH NJW 1976, 1976 ; BayObLGZ 1958, 263/266; BayObLG DWE 1981, 27 /29; Bärmann/Pick/Merle § 1 Rdnr. 21 m.Nachw.; Weitnauer/Wirths § 3 Rdnr. 2; Palandt § 3 WEG Anm. 1 a, § 6 Anm. 1; Hurst DNotZ 1968, 131/149 f.).
  • KG, 10.07.1992 - 24 W 111/92

    Anwendbarkeit einer vom Gericht ausgesprochene Änderung des

  • BayObLG, 01.10.1980 - BReg. 2 Z 43/79

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht